25 Jahre Marktveranstaltung Andreas Hempel 1994 - 2019
25 Jahre Marktveranstaltung Andreas Hempel 1994 - 2019

Teilnahmebedingung

 

  1. Anerkennung der Marktordnung / Teilnahmebdingungen

Die Marktordnung wird von Ausstellern, Besuchern und andere Personen durch das Betreten des Veranstaltungsgeländes / Halle bzw. durch das dortige Verweilen anerkannt. Die Teilnahmebedingungen hängen aus und ist im Internet abrufbar.

www.andreas-hempel.online.de

Bei Nichteinhalten von einem oder mehreren Punkten droht eine Vertragsstrafe ( mind. 50 Euro)

 

  1. Teilnahme

Die Teilnahme an den Märkten ist grundsätzlich jedermann möglich. Die Anmeldemodalitäten richten sich nach der jeweiligen Programmausschreibung des Veranstalters. Als Aussteller werden jedoch nur diejenigen Personen zum Markt zugelassen, deren Warenangebot für die Art der Veranstaltung zutrifft.

Die gewerbliche Marktteilnehmer benötigen einen Gewerbeschein und eine Reisegewerbekarte.

Der Verkauf von lebenden Tieren, Pornographie und NS-Artikeln ist verboten.

Der Verkauf von Lebensmitteln, Speisen, Getränken und Genussmitteln ist nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter gestattet.

 

  1. Standgeld

Das Standgeld ist im Laufe der Veranstaltung auf Aufforderung bar zu entrichten.

Kann das Standgeld nicht bezahlt werden, kann der Veranstalter Teile oder den gesamten Warenbestand des Ausstellers sowie dessen Ausrüstung als Pfand einziehen

( Vermieterpfandrecht) bis zur Einlösung der offenen Summe.

MwSt. wird nicht ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise.

 

  1. Zahlungsbedingungen
  • Bei Märkten mit Anmeldung und Vorkasse

Die persönliche, telefonische bzw. schriftliche Anmeldung gilt als rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der Marktveranstaltung Andreas Hempel und dem Aussteller. Zahlungseingang ist fällig bis Mittwoch vor der Veranstaltung. Eine endgültige Reservierung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Die Kontonummer wird telefonisch durchgegeben.

Das Rücktrittsrecht besagt, dass der Aussteller seine Anmeldung persönlich, telefonisch bzw. schriftlich zurückziehen kann, ebenfalls bis Mittwoch vor der Veranstaltung.

Im Falle einer fristgerechten Abmeldung werden bereits bezahlte Standmieten

zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen am Markttag ist die Standmiete zu 100 % fällig und wird nicht erstattet.

  • Bei Märkten mit Anmeldung ohne Vorkasse

Die persönliche, telefonische bzw. schriftliche Anmeldung gilt als rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der Marktveranstaltung Andreas Hempel und dem Aussteller.

Bei diesen Märkten wird die Standgebühr im Laufe der Veranstaltung abkassiert

( siehe Punkt 3. Standgeld). Bei Nichterscheinen oder einer zu kurzfristigen Abmeldung

( Abmeldung möglich bis Mittwoch vor der Veranstaltung) wird die Standmiete in Rechnung gestellt.

  • Bei Märkten ohne Anmeldung und ohne Vorkasse

Siehe Punkt 3. Standmiete

 

  1. Auf- und Abbau der Stände

Der Veranstaltungsort wird in der Regel 2h vor Marktbeginn und nur bei Anwesenheit des Veranstalters oder eines Mitarbeiters für den Aufbau der Stände freigegeben. Erweiterte oder verkürzte Aufbauzeiten ergeben sich aus der Veranstaltungsausschreibung. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Geh- und Fluchtwege nicht verbaut oder zugestellt werden. Die Anlieferungsfahrzeuge sind zügig zu be- und entladen. Danach sind sie auf die ausgeschilderten Parkplätze zu parken.

Mit dem Abbau der Stände darf frühestens um 15 Uhr begonnen werden. Ausnahme Sonntagsveranstaltungen ( 30 Min. vor Marktende ). Der Abbau und die Platzreinigung muß spät. 60 Min. nach Ende der Marktzeit abgeschlossen sein.

 

  1. Reservierte Plätze

Der Aussteller hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, auch wenn dieser vorher abgesprochen war. Platzreservierungen werden ausschließlich vom Veranstaltungspersonal vorgenommen. Selbständige Reservierungen ( auch das „ Platz freihalten“ oder „Überweisungen ohne Anmeldung“) haben keine Gültigkeit. Eine Reservierung kann jederzeit vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen abgelehnt oder widerrufen werden.

 

  1. Müllbeseitigung / Hinterlassen von Ausstellungsstücken

Die Standflächen sind nach der Veranstaltung sauber zu verlassen. Anfallender Müll ( auch Zigarettenstummel) ist zu entsorgen. An zurückgelassenen Waren wird vom Aussteller das Eigentumsrecht aufgegeben. Die Kosten der Beseitigung werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen oder gegen die städt. Abfallentsorgungssatzung werden angezeigt.

Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe ( mind. 50 Euro) fällig.

 

  1. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände/ Aufsicht

Auf die Einhaltung der Marktordnung achten der Veranstalter und seine Mitarbeiter. Die Aussteller und Besucher sind verpflichtet, den Anordnungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten.

Das Verteilen von Werbung ( Handzettel usw. ) ist nur mit Zustimmung des Veranstalters oder dessen Mitarbeiter gestattet.

 

  1. Hausrecht / Verstöße gegen Teilnahmebedingungen

Die Marktveranstaltung Andreas Hempel übt auf dem Veranstaltungsgelände / Halle das Hausrecht aus. In Ausübung des Hausrechts kann die Marktveranstaltung Andraes Hempel gegenüber Ausstellern und / oder Besuchern ein Verlassen des Geländes / Halle anordnen, falls durch deren Verhalten der Veranstaltungsbetrieb gestört und / oder Personen gefährdet, belästigt oder behindert werden.

 

  1. Haftung

Der Aussteller haftet gegenüber dem Veranstalter für alle Schäden, die von ihm selbst , seinen Angestellten oder Beauftragten oder durch seine Ausstellungsgegenstände verursacht wurden.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach-, Personen - und Vermögensschäden.

Der Veranstalter trägt keinerlei Versicherungsrisiko des Ausstellers Der Aussteller wird ausdrücklich auf seine eigene Versicherungsmöglichkeit hingewiesen.

Der Veranstalter haftet nicht für die Echtheit und die Qualität der angebotenen Waren.

  1. Höhere Gewalt

Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt ( z.B. Sturm, Hochwasser etc.) abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Standgebühr.

 

  1. Kleiderständer / Tische Halle

Kleiderständer müssen in der Halle angemeldet werden und kosten 5,- Euro. Hierfür wird 1m Platz gelassen. Angemietete Tische können nur an den Wandplätzen doppelt gestellt werden und werden mit 4,- Euro zuzüglich pro Tisch berechnet.

 

  1. Gerichtsstand

Gerichtstand und Erfüllungsort ist 79379 Müllheim

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Es ist soweit !!!

Nach aktueller Corona - Verordnung dürfen wieder Flohmärkte ohne Einschränkungen stattfinden.

 

Über Änderunngen der Coronamaßnahmen werden wir Sie informieren.

 

 

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