25 Jahre Marktveranstaltung Andreas Hempel 1994 - 2019
25 Jahre Marktveranstaltung Andreas Hempel 1994 - 2019

Teilnahmebedingung

Marktordnung für Sammler- Börse

Anmeldung/ Angebot

Die Anmeldung erfolgt auf beiliegendem Vordruck oder formlos auf elektronischem oder telefonischen Wege. Gewerbliche Anbieter sind erwünscht, und fügen ihrer Erstanmeldung eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. Reisegewerbescheines bei. Das Aussteller- Warenangebot muss eine Sammler- Richtung beinhalten.

Teilnahme

Mit der Anmeldung und der darauf folgenden Anmeldebestätigung wird die Teilnahme verbindlich. Der Anbieter erkennt die Teilnahmebedingungen an.

Rücktritt

Bei Verhinderungen jeglicher Art sind diese telefonisch bekannt zu geben (am Veranstaltungstag

Anruf / SMS auf Mobilnummer). Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung möglich. Danach werden 50 % der Standmiete bis zum 8. Tag und 100 % für Absagen innerhalb der letzten 7 Tage fällig. Der Veranstalter macht somit die ihm tatsächlich entstandenen Ausfallkosten bzw. eine pauschalisierte Entschädigung gem. § 651 i BGB geltend.

Standmiete

Die fällige Standmiete ist der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Die Zahlung ist spätestens 14 Tage nach Rechunungseingang fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung hat die Zahlung spätestens am Veranstaltungstag vor dem Standaufbau zu erfolgen.

Standvergabe/ Auf- und Abbau

Die Standvergabe erfolgt vor Ort durch den Veranstaltungsleiter. In der Regel werden Tische zur Verfügung gestellt. Eigene Tische bzw. Stände können berücksichtigt werden. Mit dem Aufbau kann üblicherweise 2 Stunden vor Marktbeginn begonnen werden und sollte bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Mit dem Abbau darf frühestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsende begonnen werden. Die Stände sollten bis 1 Stunde nach Marktende, abgeräumt sein. Gebuchte Stände, die bis 30 Minuten vor Beginn nicht belegt sind, können anderweitig vergeben werden. Die Anbieter haben ihre Adresse deutlich sichtbar am Stand anzubringen. Es besteht Preisauszeichnungspflicht. Die Stände dürfen weder die Verkehrssicherheit, die Fluchtwege noch die Brandschutz- bzw. -Meldeeinrichtungen in deren Funktion beeinträchtigen. Der Anbieter ist haftbar für selbstverschuldete Schäden (oder des Gehilfen) am beweglichen bzw. nicht beweglichen Inventar des Veranstaltungsraumes. Für die Beaufsichtigung seines Standes hat der Anbieter selbst zu sorgen. Der Stand ist ordentlich und sauber zu hinterlassen, andernfalls werden die angefallenen Reinigungskosten oder wahlweise eine Pauschale von € 10,- berechnet.

Haftung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

Die Beachtung von Urheberschutzrechten für die angebotenen Waren fällt allein in die

Verantwortlichkeit des Anbieters. Es besteht Verbot des in Umlaufbringens von Plagiaten, Raubkopien, u.ä. Gemäß BPjS indizierte bzw. beschlagnahmte Medien dürfen nicht angeboten werden. Hierunter fallen Trägermedien (Ton-/Bildträger/Printmedien) mit Gewaltverherrlichendem, Volksverhetzenden, pornografischen Inhalt. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere JuSchG, JarbSchG, MuttSchG, GewO etc. ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Offenes Licht und Rauchen im Ausstellungsraum ist verboten. Für die GEMA-Anmeldung, bei Verwertung von GEMApflichtigen Leistungen am Stand, hat jeder Aussteller selbst zu sorgen bzw. die Kosten zu tragen.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten für das Publikum der Sammler- Börse sind von 10.00 – 17.00 Uhr, Abweichungen werden bekannt gegeben.

Betrieb von Abspielgeräten

Der Betrieb von Abspielgeräten (Musik, DVD,etc.) sollte ausschließlich Vorführzwecken dienen Und sollte vorzugsweise über Kopfhörer erfolgen. Soweit erforderlich, kann der Veranstalter den Gebrauch einschränken bzw. untersagen, wenn eine Lärmbelästigung eintritt.

Pflichten / Rechte / Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Schaffung aller notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung der geplanten Veranstaltung (behördliche Genehmigungen, Hallenanmietung, Werbung). Mit dem Eintritt dieser Bedingungen ist der Veranstalter an sein Angebot gebunden. Wenn die Durchführung einer geplanten Veranstaltung aufgrund behördlicher oder mietrechtlicher Hindernisse nicht stattfinden

kann, erfolgt umgehende Information. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, oder diese örtlich und zeitlich zu verlegen. Bei einer Verlegung gilt der Vertrag als für den neuen Termin abgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter wegen des Ausfalls einer geplanten Veranstaltung werden zwischen den Vertragspartnern ausgeschlossen. Für Personen- oder Sachschäden

übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Verkehrssicherungspflicht der gemieteten Standfläche wird dem Aussteller übertragen. Eine Mitverantwortung des Veranstalters bezüglich urheber-, straf- oder zivilrechtlicher Konsequenzen, die aus dem Warenangebot der Anbieter resultieren könnten, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Bei Nicht Befolgung der Anweisung des Veranstalters erfolgt der Ausschluss von dessen zukünftigen Veranstaltungen. Abweichungen werden bekannt gegeben.

 

  1. Mai 2016                                                         Gerichtsstand 79379 Müllheim

 

 

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Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 180947946

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Aktuelles

Es ist soweit !!!

Nach aktueller Corona - Verordnung dürfen wieder Flohmärkte ohne Einschränkungen stattfinden.

 

Über Änderunngen der Coronamaßnahmen werden wir Sie informieren.

 

 

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